Die Ergebnisse des neuen Probeunterrichts in Berlin sind alarmierend: Eine überwältigende Mehrheit von 97,4 Prozent der Schüler scheiterte, und lediglich 51 konnten den Test bestehen. Diese Situation hat viele Eltern veranlasst, rechtliche Schritte einzuleiten.
Der neu eingeführte Probetag, der es Schülern ohne Gymnasialempfehlung ermöglichen sollte, durch Prüfungen einen Platz an einem Gymnasium zu erhalten, hat die Erwartungen nicht erfüllt. Nur 2,6 Prozent der Teilnehmer haben die Prüfung erfolgreich bestanden, was bedeutet, dass von 1937 getesteten Kindern nur eine kleine Anzahl bestehen konnte.
Angesichts dieser Ergebnisse haben über zwanzig Eltern beschlossen, vor Gericht zu ziehen und eine Überprüfung des Verfahrens einzufordern. Laut Informationen des Tagesspiegels haben 16 Familien bereits Klage erhoben. Die Anwälte der Eltern verlangen Einblick in die Prüfungsunterlagen, um potenzielle Verfahrensfehler aufdecken zu können.
Besonders im Fokus steht die Überprüfung der Testfragen sowie deren Bewertung auf Fairness und Genauigkeit. Die Eltern hoffen, dass ihre Kinder nachträglich noch einen Platz an einem Gymnasium erhalten können.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin hat sich gegenüber der Welt zu den aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen nicht geäußert. Ein Sprecher erklärte, dass man grundsätzlich keine Stellung zu individuellen Rechtsstreitigkeiten nehme.
Der Probetag wurde als Ersatz für das frühere Probejahr eingeführt, das es Schülern mit schwächeren Noten ermöglichte, ein Jahr lang das Gymnasium zu besuchen und ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Bildungsstaatssekretärin Katharina Günther-Wünsch von der CDU erklärte, dass die Abschaffung des Probejahres nötig war, da viele Schüler das Gymnasium nach einem Jahr wieder verlassen mussten.
Der neue Zugangstest bestand aus Prüfungen in Mathematik und Deutsch sowie der Bewertung übergreifender Kompetenzen wie Teamarbeit und Problemlösungsfähigkeiten. Von den 1937 Schülern mit einem Notendurchschnitt von 2,2 oder schlechter bestanden nur 51 den Test.
Der Landeselternausschuss (LEA) hat ebenfalls Bedenken gegen die neue Regelung geäußert. Die extrem niedrige Bestehensquote hat viele Eltern schockiert, und es gibt Fragen zur Angemessenheit der Anforderungen. Der LEA betont, dass die Prüfungsbedingungen einen enormen Druck auf die Schüler ausüben und möglicherweise die erlernten Kompetenzen aus den Grundschulen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Der LEA fordert von Bildungsstaatssekretärin Günther-Wünsch, die Inhalte und Bewertungsmaßstäbe des Tests offenzulegen. Auch politisch gibt es Widerstand gegen das neue Verfahren. Die FDP hat es als Armutszeugnis bezeichnet, während die Grünen die Regelung als schweren Fehler kritisieren. Beide Parteien fordern Verbesserungen, um den Übergang zum Gymnasium gerechter zu gestalten.
Einige Eltern hatten bereits versucht, im Eilverfahren gegen die Regelung vorzugehen, wurden jedoch vom Verwaltungsgericht abgewiesen, da keine verfassungsrechtlichen Bedenken an den neuen Bestimmungen gesehen wurden. Es bleibt abzuwarten, wie die laufenden Klagen ausgehen und ob es Änderungen am Verfahren geben wird.