Das Gras ist beim Nachbarn immer grüner. Aus französischer Sicht trifft diese Redewendung auf Marihuana zu. Am 1. April tritt der Gesetzentwurf zur Legalisierung des Konsums, des Anbaus und des Besitzes von Cannabis in Deutschland in Kraft. Drei Monate später können Cannabis-Clubs in ganz Deutschland eröffnet werden. Die Mitglieder dieser Vereine können Cannabispflanzen anbauen und die Früchte ihrer Ernte unter den Mitgliedern des Cannabis-Clubs teilen. Arthur Lindon, Kommunikationsbeauftragter des Europäischen Verbraucherzentrums, erläutert die Bedingungen für die Anwendung dieses ersten Gesetzes.
Natürlich mit der Frage, die sich alle französischen Cannabiskonsumenten stellen: Werden sie Zugang zu deutschem Cannabis haben? Die Antwort ist nein. Es sei denn, sie lassen sich in Kehl nieder.
Wann wird die Legalisierung in Kraft treten?
Arthur Lindon: Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird in zwei Schritten erfolgen. Am 1. April wird der Besitz, der Anbau und der Konsum von Cannabis legal sein. Am 1. Juli können dann Cannabis-Clubs eröffnet werden.
Es wird noch einen dritten Schritt geben, den Verkauf von Cannabis. Heute sind der Konsum, der Anbau und der Besitz legalisiert. Aber ein Teil fehlt noch: der Verkauf in Geschäften oder anderen Einrichtungen. Hierzu gibt es derzeit keine konkreten Pläne. Die Regierung hat viel darüber gesprochen, aber es wurde kein Text vorgelegt.
Wenn es ein Gesetz über diese Komponente gibt, wird es eine Testphase in fünf Bundesländern geben. Es ist noch nicht bekannt, wann die Regierung den zweiten Gesetzentwurf vorlegen wird.
Was sind die Regeln für die Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club?
Die Cannabis-Clubs werden Vereine sein. Es wird Clubs in ganz Deutschland geben, die maximal 500 Mitglieder aufnehmen können. Diese Mitglieder müssen volljährig sein und seit mehr als sechs Monaten in Deutschland leben. Jede Person kann nur in einem Club Mitglied sein.
Es muss auch hinzugefügt werden, dass Cannabis-Clubs keine Konsumräume sein werden. Die Mitglieder können gemeinsam Pflanzen anbauen und die Ernte teilen. Die neue Gesetzgebung wird insbesondere die von den Mitgliedern besessene Menge begrenzen. Jedes Mitglied kann bis zu 50 Gramm pro Monat erhalten, wobei die Höchstmenge 25 Gramm pro Tag beträgt.
Für den Anbau darf jedes Mitglied bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erhalten, um Cannabis zu Hause anzupflanzen, oder insgesamt fünf Samen und Stecklinge pro Monat.
Schließlich muss noch erwähnt werden, dass Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren Beschränkungen unterliegen. Sie dürfen nicht mehr als 30 Gramm pro Monat erhalten. Der Tetrahydrocannabinolgehalt (THC) in Cannabis darf nicht mehr als 10% betragen.
Können Franzosen, die in Frankreich leben, Mitglieder von Cannabis-Clubs werden?
Nein, Franzosen, die in Frankreich wohnen, können nicht Mitglied eines Cannabis-Clubs in Deutschland werden. In diesem Fall müssen sie mehr als sechs Monate warten, um einem Cannabis-Club beitreten zu können.
Welche Dokumente sind erforderlich, um den Wohnsitz in Deutschland nachzuweisen?
Im Gesetzestext gibt es keine besondere ausdrückliche Bestimmung über die Dokumente, die zum Nachweis des Wohnsitzes vorgelegt werden müssen.
Bei der Aufnahme in einen Cannabis-Club muss das zukünftige Mitglied einen amtlichen Lichtbildausweis oder ein anderes geeignetes amtliches Dokument vorlegen, das seine Volljährigkeit und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweist.
In der Regel kann man seinen Wohnsitz in Deutschland durch ein Verwaltungsdokument nachweisen, das "Meldebescheinigung" genannt wird. Dieses Dokument wird von der Gemeinde, in der man lebt, nach der Anmeldung ausgestellt. Dies ist bei jedem Umzug nach Deutschland erforderlich.
Gibt es besondere Regeln für das Grenzgebiet wie Kehl? Die nationale Polizei und der Bürgermeister von Straßburg waren besorgt über einen Zustrom von Franzosen, die mit Cannabis aus Kehl zurückkehrten.
A priori wird es keine speziellen Regeln für das grenzüberschreitende Gebiet geben. Der Besitz auf der Straße wird nur für in Deutschland ansässige Personen legal sein. Dieses wichtige Detail sollte ausreichen, um die französische Polizei und die Bürgermeisterin von Straßburg zu beruhigen. Nur in Deutschland ansässige Personen dürfen 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Der Verkauf oder die Weitergabe ist jedoch nicht erlaubt, auch nicht zwischen in Deutschland ansässigen Personen. Diese allgemeine Regel soll verhindern, dass es in der Region zu einer Überschwemmung kommt.
Welche Strafen drohen Franzosen, die in Deutschland im Besitz von Cannabis sind, ohne Mitglied eines Clubs zu sein?
Wenn Sie in Deutschland mit Cannabis kontrolliert werden, obwohl Sie nicht dazu berechtigt sind, drohen Ihnen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Wenn Sie eine große Menge mit sich führen und der Richter dies als illegalen Handel ansieht, beginnt die Strafe bei zwei Jahren Gefängnis.
Jede Person, die nach Frankreich einreist und Cannabis mit sich führt, kann mit einem Bußgeldbescheid belegt werden und eine pauschale Geldstrafe von 200 Euro zahlen. Bei größeren Mengen kann der Besitz von Cannabis in Frankreich mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.750 Euro bestraft werden.
Die Legalisierung von Cannabis hat in Deutschland eine intensive Debatte ausgelöst, sogar innerhalb der Regierungsmehrheit aus Grünen, Sozialdemokraten und der linksradikalen Partei Die Linke. Wird es eine Überwachung der Auswirkungen der Legalisierung geben?
Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es einen parlamentarischen Bericht über die Auswirkungen der Legalisierung geben, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheit von Jugendlichen.